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Compliance-Sicherheit im Event- und Ticketmanagement dank modernster Softwarelösung

Mittwoch, 29.Juni 2011, 15:23
erstellt von Christina Finsel

Artikel erschienen in der Eventfachzeitschrift mep, Ausgabe 01/2011.

Die bisher ungeklärte Rechtsproblematik im Rahmen der Ticketallokation stellt Eventverantwortliche in Unternehmen oft vor prekäre Entscheidungen. Darf ein Veranstaltungsticket nun im Rahmen eines Incentives verschenkt werden oder beginnt damit bereits der Verdacht von geschäftlicher Korruption? Die Eventsoftware evention® des Bonner IT-Unternehmens NEXCOM IT-Services GmbH sorgt mit einem ausgereiften Kontrollsystem zur Einhaltung von Compliance-Richtlinien für Transparenz und Rechtssicherheit in allen Event- und Ticketing-Prozessen.

Insbesondere im Bereich des Event- und Sportsponsorings haben sich Ticketing und Hospitality-Management zum festen Bestandteil einer Marketingstrategie zur Pflege wichtiger Kunden und anderer Multiplikatoren entwickelt. Inhalt sind meist Einladungen von Kunden oder Repräsentanten zu attraktiven Sport- und Kulturereignissen, um so mit ihnen ins Gespräch zu kommen.
Dass hinter einer solchen Einladung jedoch auch korruptionsrelevante Sachverhalte im Sinne der §§ 299, 331 ff StGB stehen können, die Eventbetroffene schnell in prekäre Lagen bringen können, zeigt die Tatsache, dass Betroffene gerade in der jüngeren Vergangenheit mehrfach in den Untersuchungsfokus der deutschen Strafverfolgungsbehörden geraten sind. Neben den Risiken hoher Geld- oder sogar Haftstrafen ist in jedem Fall auch ein enormer Imageschaden Folge eines solchen Verdachts.

Die genaue Rechtslage ist nach wie vor ungeklärt und das verursachte Maß an Rechtsunsicherheit bei Unternehmen im Umgang mit solchen Einladungen hoch.
Was ist erlaubt, um Kunden zu betreuen? Wo enden Incentives bzw. wo beginnt der Verdacht von Korruption im geschäftlichen Verkehr?
Es gibt bislang kaum verbindliche Hinweise, die eine sichere Abgrenzung zwischen rechtmäßiger Kommunikation und Kundenpflege einerseits und strafrechtlich möglicherweise relevantem Verhalten andererseits erlauben. Weder Gesetzeslage noch Rechtsprechung bietet Hilfestellung und Kriterien zur Bewertung entsprechender Sachverhalte existieren nicht.

Die ungeklärte Rechtsproblematik beeinflusst nach einer von der Sponsorenvereinigung “S 20 – The Sponsors‘ Voice” beauftragten Studie 40 Prozent der Unternehmen bei ihrer Einladungspraxis von Geschäftskunden. Gleichzeitig erhalten die Unternehmen eine Vielzahl an Absagen, da auch Eingeladene rechtliche Folgen scheuen.

Rechtlich kritisch sind dabei insbesondere Zuwendungen zu Amtsträgern, die in dienstlichem Bezug zum Einladenden stehen oder zu Kunden und Vertriebspartnern, die das Marktübliche überschreiten. Einladungen in VIP-Lounges von Bundesligavereinen, die üblicherweise pro Spiel mehrere hundert Euro kosten, überschreiten diesen Rahmen zweifelsfrei.

Aber nicht nur das Einladen selbst bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Auch die Annahme einer Eintrittskarte kann eine erhebliche Pflichtverletzung darstellen. So zum Beispiel wenn der Prokurist eines großen Einzelhandelsunternehmens vom Sponsor der Sportveranstaltung kostenlose Eintrittskarten annimmt, mit der Intention, dafür in Zukunft die Produkte des Sponsors, zu Lasten von Mitbewerbern, zu bevorzugen.

Die ungeklärte rechtliche Situation macht es Unternehmen also schwer, Einladungen auszusprechen oder anzunehmen, was dazu führt, dass Sponsorentickets, aus allgemeiner Unsicherheit vor potentiellen rechtlichen Folgen, nicht selten eher verfallen, anstatt als Incentive zu dienen. Und die Leidtragenden sind dabei meist die Eventverantwortlichen der Unternehmen, die eine solche Ticketallokation in der Regel verantworten und die sich für jede Ticketzuweisung erneut in Rücksprache mit der Rechts- oder Compliance-Abteilung absichern müssen.

Erfolgreiches Ticketing und Hospitality hängt also davon ab, wie man Einladenden sowie Eingeladenen vor solchen rechtlichen Unklarheiten und Imageschäden schützt. Und das bereits vor Ausführung der Zuwendung.
Um das zu gewährleisten, sind Hospitality- & Ticketing-Maßnahmen in ein bereits bestehendes oder neu zu entwickelndes Compliance-Programm einzubetten. Das Compliance-Programm hat dabei sowohl die Aufstellung allgemeinverbindlicher Regelungen als auch die Schaffung angemessener Kontrollen zu enthalten.
Ein systematisches Compliance-Programm und die mit ihm geschaffene Transparenz können somit maßgeblich dazu beitragen, dass die Vorteile von Hospitality für Sponsor, Veranstalter und Gäste erhalten bleiben.

Elektronisch-gestützte Event- und Ticketing-Lösungen, wie z.B. die von der Firma NEXCOM IT-Services GmbH entwickelte Eventsoftware evention®, sorgen dafür, dass die entwickelten Compliance-Vorgaben den Verantwortlichen in sämtlichen Eventprozessen präsent sind.
Gemeinsam mit den Event- und Compliance-Verantwortlichen werden Compliance-Richtlinien im Bezug auf die individuellen Event- und Ticketing-Prozesse erarbeitet und in einem ausgereiften Kontrollsystem im Rahmen der Software hinterlegt. Durch diese durchgängige geschaffene Transparenz wird betroffenen Mitarbeitern und Entscheidern in jedem Prozess bewusst vor Augen führt, ob sie gerade Compliance-konform agieren oder nicht.

Dafür werden sowohl die Daten der jeweiligen Gäste – Einladender als auch Eingeladener – als auch die Begründung, wer vor welchem Hintergrund Tickets für eine Veranstaltung erhält, elektronisch erfasst. Sobald eine registrierte Ticketallokation nicht konform den hinterlegten Compliance-Richtlinien erfolgt, weist die Software auf diese Tatsache hin und erfordert, für eine dennoch gewollte Weiterausführung des Prozesses, die manuelle Bestätigung des verantwortlichen Mitarbeiters.

Nationale sowie internationale Großkunden vertrauen in ihren Event- und Ticketingprozessen bereits langjährig auf die elektronische Eventlösung des Bonner IT Unternehmens, um Transparenz und Rechtssicherheit in Ihren Event-Prozessen zu gewährleisten. So wurden bereits verschiedenste Compliance-Richtlinien im Rahmen der Software implementiert, die nun u.a. bei zahlreichen nationalen und internationalen Großveranstaltungen, wie z.B. diversen Fußball Bundesliga Veranstaltungen, die Ticketallokation im Rahmen verschiedener Sponsoren steuern.

Neben dem automatisierten Compliance-Kontrollsystem bietet evention® eine umfangreiche Palette von Werkzeugen für ein effiziente Eventmanagement: von leistungsfähigen Tools für Teilnehmerverwaltung und Ticketmanagement, über Reports und Statistiken für Revision und Controlling bis hin zu Rechte- und Rollenmanagement oder Datenschutz.

Mehr Schutz beim Online-Kauf von Konzertkarten

Dienstag, 12.Oktober 2010, 16:08
erstellt von Christina Finsel

vzbv geht erfolgreich gegen Klauseln vor, die Verbraucher benachteiligen

Gegen verbraucherunfreundliche Vertragsklauseln von Ticketshops im Internet ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vorgegangen. Im Rahmen des so genannten Internet-Sweep der Europäischen Union (EU) untersuchte er im Juni zwölf Webseiten von Konzertveranstaltern und -vermittlern. In elf Fällen leitete der vzbv Verfahren ein. Im Ergebnis müssen die Unternehmen zahlreiche Klauseln zum Vorteil der Verbraucher nachbessern.

Acht Firmen haben inzwischen Unterlassungserklärung abgegeben, in denen sie sich verpflichten, insgesamt 26 Klauseln nicht mehr zu verwenden. Diese hatten etwa beinhaltet, dass die Ticketanbieter keine Haftung für falsche Angaben auf ihren Internetseiten übernehmen. Andere schlossen die Rückgabe erworbener Tickets grundsätzlich aus. Weitere Klauseln räumten zwar den Verkäufern ein Rücktrittsrecht ein, nicht aber den Kunden. So stand es den Anbietern frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde nicht binnen fünf Werktagen bezahlt hatte. Umgekehrt hatten die Käufer dieses Recht nicht, wenn sich die Zustellung der Tickets verzögerte. Außerdem beanstandete der vzbv eine Klausel mit einer zu kurzen Reklamationspflicht. Auch mit den gesetzlich erforderlichen Hinweisen zum Anbieter nahmen es einige nicht so genau. In zwei Fällen waren die E-Mail-Adresse oder das Impressum nicht oder kaum auffindbar.

In zwei Fällen hat der vzbv inzwischen Klage erhoben. Streitpunkt sind Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen es zum Beispiel um die Rückgabe oder Erstattung von Tickets geht.

Der Internet-Sweep vom 31.Mai bis 4. Juni 2010 ist eine europaweite Aktion, die in Deutschland vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in enger Zusammenarbeit mit dem vzbv und der Wettbewerbszentrale durchgeführt wurde. Der Sweep berücksichtigte relevante Webseiten, die Verbrauchern regelmäßig bei der Online-Suche angeboten werden.

(Quelle: www.vzbv.de)

Problematik Ticketzweitmarkt

Dienstag, 10.August 2010, 16:41
erstellt von Christina Finsel

Wer darf kaufen, wer darf verkaufen und vor allem wo?

Nicht selten sind gerade die angesagtesten Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals oder große Fußball-Ereignisse schon am ersten Vorverkaufstag ausverkauft.
Für Künstler und Veranstalter das große Los und meist die Garantie für einen guten und sicheren Umsatz – für die Fans meist eine große Enttäuschung.
Sie stehen nun vor der Entscheidung: entweder verzichten oder sich – wenn finanziell machbar – über andere Wege ein Ticket besorgen.
Und diejenigen, die das Glück hatten, eines der begehrten Tickets zu erwerben, können damit zum Teil sogar richtig gut verdienen.
Und genau hier liegt der Knackpunkt: denn begehrte Tickets lassen sich optimal weiterverkaufen.

Genau an dieser Stelle toben derzeit heftige Diskussionen im Bereich Ticketing:
Wer darf verkaufen, wer nicht und vor allem wo darf man kaufen und verkaufen?

Die Debatte um den Wiederverkauf von Tickets lässt sich aus verschiedenen Perspektiven betrachten:
Betrachten wir exemplarisch die Konzertbranche: die Band profitiert in der Regel (!) nicht davon, dass ihre Popularität dazu führt, dass ein 50 €-Ticket für 200 € im sogenannten Grau-, Schwarz- oder Zweitmarkt weiterverkauft wird.

Auch der Veranstalter, der mit einer meist vorab vereinbarten festen Gagenzahlung ins finanzielle Risiko gegangen ist, hat nichts von den Tickets, die im Netz so hoch gehandelt werden.

Der Fan dagegen, vorausgesetzt er verfügt über die finanziellen Mittel, kann entweder ein solches „Zweitmarktticket“ kaufen und den begehrten Auftritt doch noch erleben oder, falls er am Veranstaltungstag doch verhindert sein sollte, das Ticket ganz einfach verkaufen.

Und was ist mit den zunehmend wachsenden Zweitmarkt-Plattformen?
Sie sind diejenigen, die am Weiterverkauf der Tickets über Gebühren, die vom Verkäufer und/oder Käufer zu entrichten sind, profitieren.

Wird dann jedoch unterstellt, dass Tickets dort nicht von Fans als Privatperson weiterverkauft werden, sondern dies als Gewerbe, auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird, verschwimmt die Grenze des Legalen immer mehr und überschreitet gleichzeitig oft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Ticketanbieter.
Und genau hier liegt das Zentrum der Debatte.

Was passiert, wenn sich das Ticket schließlich als falsch erweist? Was, wenn sogar Band und Zweitmarkt einen Weg finden, an den offiziellen Vorverkaufsstellen vorbei Tickets direkt in den Zweitmarkt einzuspeisen und sich die Einnahmen teilen? Und was, wenn der sogenannte Zweitmarkt-Vertrieb professionell aufgezogen die regulären Vorverkaufsstellen mehr und mehr verdrängt?
Dann geraten Konzepte mit einem an sich harmlosen Hintergrund – betrachtet man z.B. ebay, seatwave, viagogo oder fansale – zum Politikum.

Durch Vertriebskanäle, die für Künstler und/oder Veranstalter in keiner Weise kontrollierbar sind, entwickelt sich eine zunehmende Revolution der Branche, an deren Ende die große Gefahr besteht, dass schließlich Veranstalter, Besucher und Künstler die großen Verlierer sein werden.

Wie sich die genaue Rechtslage dieser Ticket-Zweitmarkt-Diskussion jedoch entwickeln wird, bleibt weiter spannend…