Wer darf kaufen, wer darf verkaufen und vor allem wo?
Nicht selten sind gerade die angesagtesten Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals oder große Fußball-Ereignisse schon am ersten Vorverkaufstag ausverkauft.
Für Künstler und Veranstalter das große Los und meist die Garantie für einen guten und sicheren Umsatz – für die Fans meist eine große Enttäuschung.
Sie stehen nun vor der Entscheidung: entweder verzichten oder sich – wenn finanziell machbar – über andere Wege ein Ticket besorgen.
Und diejenigen, die das Glück hatten, eines der begehrten Tickets zu erwerben, können damit zum Teil sogar richtig gut verdienen.
Und genau hier liegt der Knackpunkt: denn begehrte Tickets lassen sich optimal weiterverkaufen.
Genau an dieser Stelle toben derzeit heftige Diskussionen im Bereich Ticketing:
Wer darf verkaufen, wer nicht und vor allem wo darf man kaufen und verkaufen?
Die Debatte um den Wiederverkauf von Tickets lässt sich aus verschiedenen Perspektiven betrachten:
Betrachten wir exemplarisch die Konzertbranche: die Band profitiert in der Regel (!) nicht davon, dass ihre Popularität dazu führt, dass ein 50 €-Ticket für 200 € im sogenannten Grau-, Schwarz- oder Zweitmarkt weiterverkauft wird.
Auch der Veranstalter, der mit einer meist vorab vereinbarten festen Gagenzahlung ins finanzielle Risiko gegangen ist, hat nichts von den Tickets, die im Netz so hoch gehandelt werden.
Der Fan dagegen, vorausgesetzt er verfügt über die finanziellen Mittel, kann entweder ein solches „Zweitmarktticket“ kaufen und den begehrten Auftritt doch noch erleben oder, falls er am Veranstaltungstag doch verhindert sein sollte, das Ticket ganz einfach verkaufen.
Und was ist mit den zunehmend wachsenden Zweitmarkt-Plattformen?
Sie sind diejenigen, die am Weiterverkauf der Tickets über Gebühren, die vom Verkäufer und/oder Käufer zu entrichten sind, profitieren.
Wird dann jedoch unterstellt, dass Tickets dort nicht von Fans als Privatperson weiterverkauft werden, sondern dies als Gewerbe, auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird, verschwimmt die Grenze des Legalen immer mehr und überschreitet gleichzeitig oft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Ticketanbieter.
Und genau hier liegt das Zentrum der Debatte.
Was passiert, wenn sich das Ticket schließlich als falsch erweist? Was, wenn sogar Band und Zweitmarkt einen Weg finden, an den offiziellen Vorverkaufsstellen vorbei Tickets direkt in den Zweitmarkt einzuspeisen und sich die Einnahmen teilen? Und was, wenn der sogenannte Zweitmarkt-Vertrieb professionell aufgezogen die regulären Vorverkaufsstellen mehr und mehr verdrängt?
Dann geraten Konzepte mit einem an sich harmlosen Hintergrund – betrachtet man z.B. ebay, seatwave, viagogo oder fansale – zum Politikum.
Durch Vertriebskanäle, die für Künstler und/oder Veranstalter in keiner Weise kontrollierbar sind, entwickelt sich eine zunehmende Revolution der Branche, an deren Ende die große Gefahr besteht, dass schließlich Veranstalter, Besucher und Künstler die großen Verlierer sein werden.
Wie sich die genaue Rechtslage dieser Ticket-Zweitmarkt-Diskussion jedoch entwickeln wird, bleibt weiter spannend…